Audi Camp
- ab Tag 2
- in Maun
Übernachtung auf dem Audi Campingplatz o.ä. mit guten Sanitäranlagen mit heißen Duschen
Botswana gilt als das beste Ziel für Wildbeobachtungen im südlichen Afrika. Die abgelegene Wildnis, der begrenzte Zugang für Besucher und der große Wildreichtum versprechen ein großartiges Safariabenteuer. Neben den bekannten Highlights einer Botswanareise wie das Okavango Delta, das Moremi Game Reserve, Savuti und den Chobe-Nationalpark dürfen Sie sich auch auf das weniger besuchte Khama Rhino Sanctuary freuen, wo Sie beste Chancen haben, Nashörner zu sichten. Diese Reise richtet sich an alle Abenteurer, die sich nicht davor scheuen, bei den täglichen Arbeiten im Camp etwas Hand anzulegen oder in der Wildnis ohne Zäune zu übernachten und für ein paar Tage auf die Annehmlichkeiten der Zivilisation zu verzichten - dafür werden Sie mit einzigartigen Erlebnissen abseits der normalen Touristenrouten belohnt.
Johannesburg - Khama Rhino Sanctuary (620 km / MA)
Wir empfehlen Ihnen die Anreise nach Johannesburg spätestens am Vortag. Der Transfer vom Flughafen zum Hotel ist in Eigenregie durchzuführen oder kann über uns vorreserviert werden.
Früh Morgens Beginnt Ihr Campingabenteuer mit der Abfahrt vom zentralen Treffpunkt in Johannesburg.
Ihre Reise führt Sie in Richtung Norden nach Botswana. Auf dem Weg dorthin durchqueren Sie die geschichtsträchtige Stadt Serowe, den Geburtsort von Sir Seretse Khama, dem ersten Präsidenten des Landes.
Ihr Ziel ist das beeindruckende Khama Rhino Sanctuary, ein 4.300 ha grosses Schutzgebiet im Kalahari-Sandveld. Mehrere natürliche Wasserlöcher schaffen hier einen idealen Lebensraum für Breitmaulnashörner, Zebras und Gnus. Den Auftakt Ihres Safari-Erlebnisses bildet eine erste Pirschfahrt durch die offenen Graslandschaften der Malema und Serowe Pans, wo Sie mit etwas Glück bereits faszinierende Wildtierbeobachtungen machen können.
Übernachtung auf einem Campingplatz mit guten Sanitäranlagen mit heissen Duschen
Khama Rhino Sanctuary - Maun (540 km / FM)
Sie durchqueren die faszinierende Weite der Kalahari und erreichen Maun, das lebendige Tor zum Okavango-Delta. Die Stadt liegt malerisch am Ufer des Thamalakane-Flusses und dient als idealer Ausgangspunkt für Ihre bevorstehenden Erkundungen im Delta. Nach dem Aufbau Ihres Lagers geniessen Sie einen entspannten Nachmittag - vielleicht mit einem erfrischenden Bad im Swimmingpool oder einfach beim Zurücklehnen und Sammeln neuer Eindrücke.
Übernachtung auf dem Audi Campingplatz o.ä. mit guten Sanitäranlagen mit heissen Duschen
Maun - Okavango Delta (50 km / FMA)
Gemeinsam mit lokalen Führern gleiten Sie in traditionellen Mokoros (Einbaumkanus) tief hinein in das faszinierende Okavango-Delta. Dieses einzigartige Naturwunder entsteht, wenn Wasser aus dem angolanischen Hochland über den flachen Sand der Kalahari fliesst und eine grüne Oase voller Leben schafft – ein Paradies für Vögel und Wildtiere. Sie schlagen Ihr Lager auf abgelegenen Inseln inmitten dieser dynamischen Landschaft auf, die nächsten zwei Nächte campen Sie "wild" aber dafür inmitten der Natur!
Campingübernachtung in der Wildnis mit einfachen Einrichtungen mit Eimerdusche
Okavango Delta (FMA)
Erleben Sie das Delta hautnah: bei Buschwanderungen, Vogelbeobachtungen und erfrischenden Badepausen im klaren Wasser. Die örtlichen Guides bringen Ihnen während Ihres Aufenthaltes mehr über ihre Lebensweise und Kultur näher, morgens und abends stehen Tierbeobachtungen zu Fuss auf dem Programm.
Campingübernachtung in der Wildnis mit einfachen Einrichtungen mit Eimerdusche
Okavango Delta - Maun (50 km / FM)
Am Vormittag bauen Sie Ihr Camp im Okavango Delta ab und treten die Rückfahrt mit dem Mokoro nach Maun an, wo Sie am späten Nachmittag ankommen. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Tag mit einem ganz besonderen Erlebnis ausklingen zu lassen - einem Rundflug (optional), der Ihnen die Gelegenheit gibt, das Okavango-Delta aus der Vogelperspektive zu entdecken - ein unvergesslicher Blick auf die verzweigten Wasserwege und die üppige Landschaft, die sich aus der Luft in ihrer ganzen Schönheit zeigt. Abends können Sie auf eigene Kosten in einem der örtlichen Restaurants in der Stadt essen gehen.
Übernachtung auf dem Audi Campingplatz o.ä. mit guten Sanitäranlagen mit heissen Duschen
Maun - Moremi & Savuti (350 km / 3x FMA)
Während der folgenden vier Tage entdecken Sie zwei der beeindruckenden Wildschutzgebiete Botswanas. Auf spannenden Pirschfahrten begeben Sie sich auf die Suche nach faszinierenden Tieren wie Wildhunden, Elefanten, Flusspferden, Büffeln, Löwen und vielen weiteren Arten, die diese Region bewohnen. Ein besonderes Highlight ist der Besuch des renommierten Moremi Game Reserve, das weltweit als eines der besten Schutzgebiete für Wildtiere gilt. In einem offenen 4x4-Safarifahrzeug erkunden Sie diese abwechslungsreiche Landschaft, die von Grasflächen, Wäldern, Überschwemmungsgebieten, Seerosenlagunen und verschlungenen Wasserwegen geprägt ist – ein wahres Paradies für Tierbeobachtungen.
Sie setzen Ihre Reise in Richtung Norden fort und erreichen die weite Mababe-Senke sowie die berühmten Schwemmgebiete von Savuti, eine offene Graslandschaft, die grosse Herden von Zebras und Gnus anzieht - und mit ihnen die eindrucksvollen Löwenrudel, für die Savuti bekannt ist. Ihr Camp schlagen Sie inmitten des zentralen Chobe-Nationalparks auf - entweder in Savuti selbst oder in der abgelegenen Region Zwei-Zwei. Das Wildcamping in dieser ursprünglichen Umgebung verspricht ein intensives Naturerlebnis unter dem afrikanischen Sternenhimmel.
Campingübernachtung in der Wildnis mit einfachen Einrichtungen mit Eimerdusche
Savuti - Chobe-Nationalpark (150 km / FMA)
Heute reisen Sie in die nördliche Region des Chobe-Nationalparks, wo der gleichnamige Fluss einige der grössten Elefantenherden Afrikas anzieht.
Campingübernachtung in der Wildnis mit einfachen Einrichtungen mit Eimerdusche
Chobe-Nationalpark (FM)
Früh am Morgen brechen Sie auf, um in den fruchtbaren Überschwemmungsgebieten entlang des Chobe-Flusses nach Wildtieren Ausschau zu halten. Diese Tageszeit bietet beste Chancen, um die Tierwelt in ihrer natürlichen Umgebung zu erleben. Am späten Nachmittag erwartet Sie ein ganz besonderes Erlebnis: Während einer Bootsfahrt bei Sonnenuntergang beobachten Sie, wie sich grosse Elefantenherden gemächlich zum Fluss begeben, um dort zu trinken - ein eindrucksvolles Schauspiel, das zu den unvergesslichen Momenten Ihrer Reise zählt.
Übernachtung auf dem Thebe River Safaris Campingplatz o.ä. mit guten Sanitäranlagen mit heissen Duschen
Kasane - Livingstone (70 km / 2x F)
Sie nähern sich dem letzten Höhepunkt Ihrer Reise. Die Fahrt nach Livingstone auf der sambischen Seite der Victoriafälle ist zwar kurz, aber bei Grenzübertritt kann es schon einmal zu Wartezeiten kommen. Livingstone liegt am Ufer des Zambezi River und bietet zahlreiche Möglichkeiten für optionale Aktivitäten wie Rafting, Bungeespringen oder einen Helikopterrundflug über den Wasserfall. Bei einem spektakulären Spaziergang durch die tropische Vegetation werden Sie dann auch an den Rand von "Mosi oa Tunya" oder von dem "der Rauch, der donnert" oder wie wir es sagen - die Victoriafälle geführt und können das Naturschauspiel bewundern.
Waterfront Lodge o.ä. in Adventure Village Rooms mit Dusche/WC
Livingstone (F)
Ihr Abenteuer durch Botswanas "Wild Side" endet mit einem letzten Frühstück. Der Transfer zum Flughafen ist in Eigenregie durchzuführen oder gegen Zusatzküsten buchbar.
2026: 20.09., 01.11.
2027: 21.03., 18.04., 09.05., 16.05., 13.06., 27.06., 04.07., 11.07., 18.07., 25.07., 22.08., 29.08., 05.09., 19.09., 26.09., 10.10., 24.10., 31.10.
Vorbehaltlich Änderungen
Sehr geehrter Kunde, diese Reise erfordert eine Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung. Daher können Sie an dieser Stelle Ihren Flug nicht direkt online über uns mitbuchen. Unser Team wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen in Bezug auf die notwendigen Flüge mit Ihnen zu besprechen.
Mittelmeerklima im Südwesten, gemäßigtes Klima im Landesinneren und subtropisches Klima im Nordosten.
Allgemein sonnig mit milden Wintern, obwohl in den Bergen am Kap und um Natal oft Schnee fällt. Mitunter kann es auch in den Ebenen vorübergehend recht kühl werden. Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten denen der nördlichen Hemisphäre entgegengesetzt. Wer Weihnachten im Sommer feiern möchte, reist nach Südafrika. Die jeweils beste Reisezeit hängt von den geplanten Aktivitäten ab. Die Blütenpracht am Kap kann man im August oder September bewundern. Wer gerne Vögel beobachtet, reist am besten von Mitte Oktober bis November nach Südafrika. Für Aktivurlauber, die wandern, surfen oder tauchen gehen, ist die Zeit nach dem südafrikanischen Hochsommer empfehlenswert.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Litauen und Slowakische Republik);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Achtung: In naher Zukunft werden visumpflichtige Reisende für Südafrika eine South Africa ETA benötigen. Etwas später können auch Staatsangehörige von visumbefreiten Ländern ihre Ein- und Ausreisen nach und aus Südafrika über die South Africa ETA registrieren.
Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:
Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum
Persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.
E-Visum: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Rumänien und der Slowakei können ein e-Visum beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (per Überweisung mindestens 5 Werktage vor dem Einreichen des Antrags).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.
(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.
Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.
Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.
Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Litauen und Slowakische Republik);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Achtung: In naher Zukunft werden visumpflichtige Reisende für Südafrika eine South Africa ETA benötigen. Etwas später können auch Staatsangehörige von visumbefreiten Ländern ihre Ein- und Ausreisen nach und aus Südafrika über die South Africa ETA registrieren.
Stand - Fri, 07 Aug 2026 12:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 07 Aug 2026 12:22:17 +0200)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Anmerkungen
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Vom Besuch der Innenstädte (CBD) von Johannesburg, Pretoria, Port Elizabeth (Gqeberha) und Durban wird unabhängig von der Tageszeit abgeraten.
Angesichts der erheblichen sozialen Unterschiede im Land kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen, Verkehrsbehinderungen und Straßensperren können nicht ausgeschlossen werden. So gab es z. B. bereits wiederholt gewaltsame Aktionen im Großraum Emalahleni (an der Hauptverbindungsstraße zwischen Johannesburg und touristischen Zielen im Osten des Landes, wie dem Blyde-River-Canyon und dem Krüger-Nationalpark). Gegenwärtig kann es vor allem in den Regionen Kwa-Zulu-Natal und Johannesburg (CBD) aufgrund kurzfristig ausgerufener nationaler Shutdowns zu Behinderungen und Ausschreitungen kommen.
Auch 2026 bleibt Südafrikas Kriminalitätsrate auf sehr hohem Niveau. Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Reisende können zudem Opfer von Kurzzeitentführungen, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten werden. Auch sexualisierte Gewalt (Gender Based Violence) kommt häufig vor. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen insbesondere allein reisende Frauen bei Nutzung per App bestellter Fahrdienste (z.B. Uber, etc.) unter Drogen gesetzt und/oder Opfer sexueller Übergriffe wurden.
Vor allem in Innenstädten (sog. „CBDs") und informellen Siedlungen (sog. „Townships") kommt es regelmäßig zu teilweise schweren Raubüberfällen auf Touristen.
Hinzu kommt sog. „bag snatching", das Wegreißen von Handtaschen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Debit-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen.
Gelegentlich kommt es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln zur Vorbereitung einer Straftat.
Bei der Nutzung von Dating-Apps ist Vorsicht geboten. Kriminelle können Dating-Apps nutzen, um ahnungslose Opfer in gefährliche Situationen zu locken.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab"- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings").
Bei Autobahnfahrten im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Spiking", d. h. Fahrzeuge werden z.B. durch Steinwurf oder auf der Fahrbahn platzierte Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen. Die daraus resultierende Situation wird für einen Überfall auf die Insassen genutzt.
Die Tourismusbehörden der Provinz Westkap (Kontakt Provinz Westkap) sowie der Stadtverwaltung Kapstadt (Kontakt Kapstadt) bieten internationalen Reisenden Unterstützung an, geben Sicherheitstipps und teilen Notfallnummern mit. Die Organisation „Wilderness Search and Rescue (WSAR)" bietet Sicherheitshinweise und Hilfe bei Unfällen u.a. bei Wanderungen.
Wanderungen in der Region sollten bevorzugt in Gruppen durchgeführt werden; auf eine angemessene Wanderausrüstung ist zu achten. Raubüberfälle auf Wandernde werden aktuell auf Wanderrouten entlang des Signal Hill in unmittelbarer Nähe zu urbanen Siedlungen verzeichnet.
Derzeit kommt es vermehrt zu Autoaufbrüchen, bei denen Gepäck oder Wertsachen aus dem Kofferraum entwendet werden. In diesem Zusammenhang nutzen Täter auch sogenanntes „Jamming". Dabei wird die Funkverbindung zwischen Schlüssel und Fahrzeug beim Verriegeln gezielt gestört, sodass das Fahrzeug unverschlossen bleibt.
Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo-Elephant-Park zu nutzen.
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Wintermonaten der südlichen Hemisphäre (Juni bis August) kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z.B. dem Krüger-Nationalpark).
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
Siehe Aktuelles
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain" zwischen Johannesburg und Pretoria.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop"-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Taten im Bereich der Kinderprostitution und des Missbrauchs von Kindern können mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) geahndet werden. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Missbrauch von Kindern ist auch nach deutschem Recht strafbar, wenn die Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Die gebührenpflichtige Elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation eTA) ist für deutsche Staatsangehörige nicht obligatorisch, kann jedoch laut Aussage der südafrikanischen Migrationsbehörden zu einer Beschleunigung des Einreiseprozesses führen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt, siehe auch Einreise und Zoll - Anmerkungen.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951", Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946", sowie Inhaber von „Reisedokumenten" unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („Overstay") auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person". Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Bei verspäteter Ausreise erfolgt die Erklärung zur unerwünschten Person auch dann, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, darüber aber noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Vertretungen in Deutschland.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.
Informationen zu Zollfreigrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Neuwaren und (Fremd-) Währungen bietet der südafrikanische Zoll.
Seit 1. Juli 2026 müssen Reisende innerhalb von 24 Stunden vor Abflug bzw. vor Ein- und Ausreise verpflichtend eine elektronische Zollerklärung abgeben. Nähere Informationen bietet die südafrikanische Regierung. Alternativ kann die Erklärung bei Ankunft/Abreise an speziellen Terminals am Flughafen („Self-Service Declaration Terminals") abgegeben werden.
Einfuhrbestimmungen für Haustiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Schistosomiasis.
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, sodass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Südafrika.
1.219.090 qkm.
59.308.690 (UNO Schätzung 2020).
40 pro qkm.
Pretoria (Tshwane) (Hauptstadt und Regierungssitz).
Kapstadt (Sitz des Parlamentes und Regierungssitz Januar bis Juni). Bloemfontein (Sitz des obersten Gerichts).
Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze des afrikanischen Kontinents. Das Land wird im Osten vom Indischen Ozean, im Westen vom Atlantischen Ozean und im Norden von Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland begrenzt. Lesotho wird von Südafrika eingeschlossen. Drei geographische Regionen dominieren Südafrikas Landschaften: Das Binnenhochland, die Bergketten und die Küstenregion. Das Binnenhochland ist durch eine weitgehend gleichbleibende Höhenlage gekennzeichnet und wird durch Gebirgsabbrüche (die Große Randstufe), die über die Ebenen (Veld) des Hochplateaus emporragen und unterschiedlich hoch und steil sind, von den anderen Landschaftsformen abgegrenzt.
Obwohl es zwei große Flusssysteme gibt, den Limpopo und den Oranje, ist die Oberfläche des Plateaus wasserarm. An der Küste gibt es sowohl Sandstrände als auch Felsenbuchten, das Hinterland ist mit Sträuchern bewachsen. Die Bergregion, die sich vom Kap der guten Hoffnung entlang der Küste bis zum Limpopo-Tal im Nordosten des Landes erstreckt, besteht aus den Drakensberg-, Nuweveldberg- und Strombergketten.
Nach den Wahlen von 1994 wurde Südafrika in neun Provinzen eingeteilt: Sie umfassen das Westkap (Provinzhauptstadt: Kapstadt), das Ostkap (Bisho), das Nordkap (Kimberley), KwaZulu-Natal (Pietermaritzburg), Free State (Bloemfontein), North West Province (Mmabatho), Limpopo-Provinz (ehemals Northern Province) (Polokwane (ehemals Pietersburg)), Mpumalanga (Nelspruit) und Gauteng (Johannesburg).
Parlamentarische Republik (im Commonwealth) seit 1961. Neue Verfassung seit 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 400 Mitgliedern und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1910 (ehemalige britische Kolonie).
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
220/240 V, 50 Hz. Adapter sind notwendig.
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
Südafrika ist ein Land, das mit seinen riesigen Ebenen, sanft geschwungenen Bergen, goldenen Stränden und kargen Wüsten einen atemberaubenden visuellen Eindruck hinterlässt. Neben der vielseitigen Landschaft beeindrucken vor allem die vielen Tierarten, von Elefantenherden bis hin zu Pinguinkolonien, die man hier wunderbar beobachten kann.
Auch die südafrikanischen Städte sind sehr vielseitig: das Herzstück bildet das geschäftige Johannesburg, und das weltoffene Kapstadt am Rande des Atlantischen Ozeans ist eine Enklave mit europäischem Flair.
Dazwischen liegen Safarigebiete und hübsche Städte, die hier und da die Wildnis der Karoo-Halbwüste unterbrechen. Der Küstenort Durban und einige andere Urlaubsgebiete liegen an der schönen Garden Route im Süden.
Die Bevölkerung Südafrikas, die von zahlreichen Eingeborenenstämmen abstammt, spricht elf offizielle Sprachen, und die Afrikaander, Briten und Inder übten während der Kolonialzeit ihren ganz eigenen Einfluss aus.
Die Hauptattraktion Südafrikas ist und bleibt aber seine reiche Tierwelt. Damit verbunden sind professionelle Safaris und Luxusunterkünfte. Einen unvergesslichen Einblick in das “typische” Afrika vermittelt auch der weltberühmte Krüger-Nationalpark.
Im Juli 2018 wäre Nelson Mandela 100 Jahre alt geworden, ein hervorragender Anlass auf den Spuren des Freiheitskämpfers und Friedennobelpreisträgers durch Südafrika zu reisen. Das Neslon Mandela Museum, The Capture Site, das Mandela House in Soweto und natürlich Robben Island sind einige der beliebten Stationen einer solchen Reise.
Flüge nach Südafrika von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. nach Johannesburg und Kapstadt;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Johannesburg (kein Direktflug möglich) und nach Kapstadt;
- Swiss (LX) ab Zürich nach Johannesburg, mit Weiterflug nach Kapstadt;
- Edelweiss Air (WK) von Zürich nach Johannesburg und Kapstadt.
Frankfurt - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Frankfurt - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; München - Johannesburg: 10 Std. 45 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. 40 Min.; Zürich - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; Wien - Johannesburg: 13 Std. 15 Min. (reine Flugzeit).
Bram Fischer International (BFN) liegt 10km östlich der Stadt Bloemfontein (Fahrzeit: 15 Min.). Restaurants, Geschäfte, Mietwagenschalter, Konferenzeinrichtungen, WLAN. Shuttle-Bus ins Stadtzentrum, Tel. +27 (51) 407 22 40. Taxis.
Der Visit Africa Airpass von oneworld ist gültig für Ziele in Südafrika, Namibia, Sambia, Simbabwe und Mauritius. Buchbar sind beliebig viele Flüge, mindestens jedoch zwei, mit British Airways oder deren angeschlossenen Fluggesellschaften.
Ein gut ausgebautes Fernstraßennetz ermöglicht die Einreise nach Südafrika aus den Nachbarländern Namibia, Botsuana (über Ramathlabama), Simbabwe (über die Beitbridge), Swasiland, Lesotho und Mosambik.
Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge sind sehr unterschiedlich und können auch kurzfristig verändert werden. Reisende sollten sich daher vorab erkundigen, ob und wann der Grenzübertritt möglich ist.
Fernbus: Verbindungen von und zu den Hauptstädten der Nachbarländer bieten Greyhound, Intercape und Translux.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Unterlagen: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
Die Hauptstrecken in die Nachbarländer führen nach Simbabwe, Botswana und Mosambik.
Südafrikas Luxuszug Blue Train (Charterzug) fährt regulär von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und als Charterzug von Pretoria aus nach Durban sowie in den Krüger Nationalpark.
Der Luxuszug Rovos Rail bietet reguläre Fahrten von Pretoria nach Kapstadt, Durban und zu den Victoria-Wasserfällen (Simbabwe) sowie von Kapstadt nach George. Für die Strecke Pretoria-Kapstadt und Pretoria-Victoria-Wasserfälle brauchen die Züge 48 Stunden. Ferner gibt es mit Rovos Rail mehrmals pro Jahr Sonderfahrten u.a. von Kapstadt nach Dar es Salaam (Tansania) und von Pretoria nach Swakopmund (Namibia).
Mit dem Shongololo Express werden drei verschiedene Reisen, zwischen 12 und 15 Tagen, durch Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe angeboten.
Die größten Häfen sind Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und East London.
U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Phoenix und AIDA auf ihren Kreuzfahrten ab Hamburg oder Bremerhaven südafrikanische Häfen an.
Airlink (4Z) fliegt u.a. Kapstadt, Johannesburg, Durban, Port Elizabeth, East London, Kimberley und Bloemfontein an.
In den bewohnten Regionen ist das Straßennetz gut ausgebaut.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Tankstellen: Die meisten Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet; nur wenige Tankstellen rund um die Uhr. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht immer möglich. Reservebenzin darf nicht mitgeführt werden.
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Ein Drittel der Straßen des Landes sind asphaltiert (darunter alle Hauptstraßen). Die Straßen sind allgemein touristisch gut ausgeschildert. Nationalstraßen entsprechen in etwa gut ausgebauten deutschen Bundesstraßen. In gutem Zustand sind aber auch die meisten Regionalstraßen und zudem mit wenig Verkehr.
Nationalstraßen sind mit einem N und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. N3) und nur zu einem kleinen Teil als Autobahnen ausgebaut. Regionalstraßen sind mit einem R und einer Zahl beschildert (z.B. R27).
Autovermietungsfirmen sind in allen Städten und an Flughäfen zu finden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen. Manchmal wird Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet. Einige Vermieter schreiben ein Maximalalter von 70 Jahren vor.
Es gibt Minitaxis (meist weiße Kleinbusse, die als Sammeltaxi bestimmte Routen abfahren) und normale Taxis (mit Taxameter). Taxistände findet man gewöhnlich in den Stadtzentren, an Flughäfen und vor Hotels oder man ruft die Taxivermittlung an.
Zahlreiche Firmen bieten Langstreckenverbindungen an. Die Busse sind grundsätzlich klimatisiert. Verbindungen zwischen den Hauptzentren werden bedient von: Translux, Greyhound und Intercape.
Baz Bus transportiert in verschiedenen Städten Reisende zu einer Vielzahl an Unterkünften (Hostels für Rucksacktouristen, Pensionen, Lodges und Hotels). Das Busunternehmen Compassline bietet auf Kundenwünsche zugeschnitte Bustouren an.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sehr hoch.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Johannesburg ist die Automobile Association of South Africa (AASA), Tel. +27 (11) 799 10 00. Der Automobilclub bietet umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Auskünfte zu Straßenzuständen, Unterkünften etc.) an und stellt Mitgliedern anderer Automobilclubs u.a. Kartenmaterial zur Verfügung.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
In allen größeren Städten gibt es gute Bus- und Bahnnetze.
In Johannesburg werden die Busse von Metrobus betrieben, in Kapstadt von Golden Arrow. Außerdem sind Kapstadts MyCiti-Busse eine günstige Alternative, um zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Zentrum zu gelangen.
Pretoria (Tshwane) hat regelmäßig verkehrende Stadtbusse.
Durban wird von Metrorail Durban mit einem S-Bahn-ähnlichen Nahverkehr versorgt. Busse werden von der eThekwini Municipal Bus Company betrieben. Außerdem gibt es private Busse und Sammeltaxis (Minibusse), die allerdings oft überladen und schlecht gewartet sind. Für Touristen werden auch Zulu-Rikschas angeboten.
In Südafrika gibt es sowohl reguläre Intercity-Züge als auch private Luxuszüge. Der öffentliche Schienenverkehr entspricht nicht dem europäischen Standard. Daher ist es generell empfehlenswert, 1. Klasse zu reisen. Alle Langstreckenzüge haben Schlafwagen, die meisten auch Speisewagen.
In den Stadtgebieten von Tshwane (Pretoria)/Johannesburg und Kapstadt verkehren in kurzen Abständen Nahverkehrszüge. Auf allen Hauptstrecken sollte mindestens 24 Stunden im Voraus gebucht werden.
Der erste Hochgeschwindigkeitszug Südafrikas, der Gautrain verbindet Johannesburg, Pretoria und den internationalen Flughafen von Johannesburg.
Zu den wichtigsten InterCity-Luxuszügen zählt der Blue Train, der von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und nach Hoedspruit (Krüger Nationalpark) fährt. Jedes Blue Train-Abteil hat ein Badezimmer, ein Telefon, einen Fernseher und eine Klimaanlage.
Züge von Rovos Rail gehören ebenfalls zur Luxusklasse. Rovos Rail bietet luxuriöse Dampflok-Safaris mit Fahrten von Pretoria nach Durban, zu den Victoriafällen und nach Swakopmund sowie von Kapstadt nach George und Daressalam an.
Der InterCity-Zug Trans-Oranje fährt wöchentlich zwischen Kapstadt und Durban über Kimberley und Bloemfontein.
Der Luxuszug Trans-Natal-Express bedient die Strecke Durban - Johannesburg; der Trans-Karoo-Express Kapstadt - Johannesburg.
Mit dem Shongololo Express können Reisen zwischen 12 und 15 Tagen gebucht werden. Die 15-tägige Reise führt z.B. entlang der Strecke Kapstadt - Midlands - Zululand - Swasiland - Krüger Nationalpark - Pretoria, eine 12-tägige Reise von Pretoria zu den Vicoria Wasserfällen.
MSC Cruises bieten Kreuzfahrten auf der Strecke Kapstadt - Port Elizabeth - Durban an.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] Bei Direktflügen aus Europa wird keine Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird aber von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Reisende, die sich als Transitpassagiere länger als 12 Stunden in den Infektionsgebieten aufgehalten haben. Bei Transitaufenthalten wird grundsätzlich eine Gelbfieber-Impfung empfohlen, weil oft die Dauer des Transitaufenthalts nicht nachgewiesen werden kann.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig im Osten der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks und angrenzenden Wildreservaten), im Norden sowie im Nordosten der Provinz Limpopo vor. Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai, weshalb sich in diesem Zeitraum eine Malariaprophylaxe empfiehlt. Im Zeitraum von Juni bis September besteht in den genannten Gebieten ein geringes Malaria-Risiko. Ebenso besteht ein geringes Malaria-Risiko von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive der Tembe- und Ndumo- als auch der Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in Teichen und Flüssen vor allem in der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kappprovinz bei Port Elizabeth vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
HIV/Aids ist eines der größten Gesundheitsprobleme Südafrikas. Es ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Rifttal-Fieberinfektion kommt landesweit regional vor und Touristen können sich, trotz eher geringem Risiko, anstecken. Schutzmaßnahmen sind ein guter Mückeschutz, keine ungekochte Frischmilch trinken und kein rohes Fleisch essen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.
Mastercard und Visa sind weithin gebräuchlich, aber auch American Express und Diners Club werden angenommen. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen und im Landesinneren nicht oder selten mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Maestro-Symbol wird in Südafrika akzeptiert.
Es sollten nur bewachte Geldautomaten, die innerhalb von Gebäuden angebracht sind, - wie in Banken, Supermärkten und Einkaufszentren -, genutzt werden. Geldautomaten, die draußen stehen, bergen das Risiko, manipuliert worden zu sein. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Südafrika können Reiseschecks in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr (regionale Variationen sind möglich).
Die Einfuhr der Landeswährung in bar, als Wertpapiere oder in Gold ist unbegrenzt, muss aber ab einer Summe im Gegenwert von 25.000 R deklariert werden und ggf. muss eine Einfuhrerlaubnis vorgelegt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Reisende, die keinen Wohnsitz in Südafrika haben, auf die eingeführte Summe begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe begrenzt.
Hinweis: Eine elektronische Zollerklärung muss innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise/Abflug bzw. der Abreise abgegeben werden.
Amtssprachen sind Zulu, Xhosa, Pedi, Afrikaans, Englisch, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda.
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
2 l Wein und 1 l andere alkoholische Getränke;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 R (keine Fernseher, keine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel).
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Hinweis: Eine elektronische Zollerklärung muss innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise/Abflug bzw. der Abreise abgegeben werden.
Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, automatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Munition, Sprengstoffe und Sprengkörper, Giftstoffe, Fälschungen, Waren, die in einem Gefängnis hergestellt wurden, sowie Zigaratten, von denen 1000 Stück mehr als 2 kg wiegen.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr u.a. von Pflanzen, pflanzlichem Material, Schusswaffen, Medikamenten und einer bestimmten Anzahl von Goldmünzen.
Weitere Informationen sind vom südafrikanischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0027.
Notrufnummern sind: Polizei 10111 und Rettungswagen 10177.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. MTN, Telcom und Vodacom. Das Mobilfunknetz deckt die Städte und ihre Verbindungsstraßen ab. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Deutsche Mobiltelefone können in der Regel in Südafrika genutzt werden. Südafrikanische Mobiltelefone können an den internationalen Flughäfen gemietet werden. Für Touristen lohnt sich in der Regel der Erwerb einer lokalen SIM-Karte.
Kostenloses WLAN bieten die Kaffeehäuser in den Townships von Kapstadt sowie landesweit auch zahlreiche Hotels, Restaurants, Flughäfen und Business-Zentren an. Außerdem gibt es noch fast in jedem Ort ein Internet-Café.
Postsendungen nach Europa sind bis zu sieben Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Manche Schalter schließen Mo-Fr um 15.30 Uhr und Sa um 11.00 Uhr. Die kleineren Postämter machen 13.00-14.00 Uhr Mittagspause.
Gold, Diamanten- und Halbedelsteinschmuck, Leder, Samt, Keramik, afrikanische Handarbeiten, Safarianzüge und Federn.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Einheimische Spezialiäten sind z. B. Sosaties (eine Art Schaschlik), Bobotie (Gehacktes mit Curry), Bredies (Eintopf mit Fleisch, Tomaten und anderem Gemüse), Crayfish (Flusskrebs) und Biltong (Trockenfleisch).
Getränke: Es gibt ausgezeichnete einheimische Weine, auch Sherry wird im Land gekeltert. Liquor Stores, in denen Spirituosen verkauft werden, haben Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet. Mittlerweile ist Alkohol auch in Supermärkten erhältlich.
Christentum (80%), u. a. Afrikanische Kirche, Reformierte Niederländische Kirche, Anglikanische Kirche, Methodisten und Katholiken. Minderheiten von Juden, Muslimen, Hindus und Anhänger von Naturreligionen.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Privatbesuchen werden die üblichen Höflichkeitsformen erwartet.
Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, bei besonderen Anlässen ist elegante Kleidung angebracht.
Rauchen: In geschlossenenen öffentlichen Räumen und in teilweise geschlossenen öffentlichen Innenbereichen ist Rauchen verboten. Demnach ist das Rauchen am Arbeitsplatz, in Einkaufszentren, in Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Flughäfen, in Clubs, in Kinos etc. verboten. Einige Restaurants bieten ihren Gästen ausgewiesene Raucherplätze an. Das Rauchen ist auch im Pkw verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren darin sitzen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15 % ist üblich, wenn es nicht schon in der Rechnung enthalten ist. U.a. Portiers, Kellner und Zimmerservice-Personal, Gepäckträger, Reiseführer, Angestellte im Schönheitssalon und Taxifahrer erwarten ein Trinkgeld. Einem Zimmermädchen kann man pro Tag etwa 10 Rand geben, Tankwärtern 2 Rand und Gepäckträgern 5 Rand. Auch Straßenzeitungsverkäufer erhalten ein paar Cents.
+27
1,221,037
63.1 million
53
2025
No
10111
© 2026 Der Reiseführer.
In der Regenzeit im Sommer (November - März) sehr heiß mit Platzregen und heftigen Gewitterschauern; im Winter (Mai - September) trocken und kühler, besonders nachts deutliche Temperaturabsenkung. Die jährliche Niederschlagsmenge nimmt nach Westen und Süden hin ab.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Touristen-Visum / Besuchervisum
mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.
Arbeitsvisum
einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF
mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Maximal 90 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visumpflichtige Reisende müssen ein e-Visum online beantragen. Im Falle von technischen Problemen mit dem e-Visum-Portal Beantragung persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen). Reisepässe müssen persönlich oder von einem Boten bei der Botschaft abgeholt werden.
(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.
(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.
(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.
Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.
Wer sich länger als 90 Tage im Land aufhalten möchte (sowohl bei visumpflichtigem als als bei visumfreiem Aufenthalt), muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.
Ca. 4 Wochen.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Republik Botswana.
582.000 qkm.
2.351.627 (UNO Schätzung 2020).
3,7 pro qkm.
Gaborone.
Botswana grenzt im Norden an Sambia, im Nordosten an Simbabwe, im Süden an Südafrika und im Westen an Namibia. Das unfruchtbare Tafelland der Kalahari nimmt nahezu die gesamte Landesfläche ein. Etwa ein Fünftel des Landes besteht aus Nationalparks. Im Norden liegt das faszinierende Okavango-Becken mit dem Moremi-Tierschutzgebiet und dem Chobe-Nationalpark, im äußersten Südwesten der Gemsbok-Nationalpark und in der Landesmitte das Central Kalahari Game Reserve. Die Vegetationsveränderungen während der Regenzeit sind besonders in der Makgadikgadi-Salzpfanne und im Okavango-Delta auffallend. Nach heftigen Regengüssen verwandelt sich das Okavango-Delta in eines der wildesten und schönsten Naturschutzgebiete Afrikas.
Präsidialrepublik (im Commonwealth), seit 1966. Verfassung von 1966, letzte Änderung 1997. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (47 Sitze) und beratendes House of Chiefs (15 Sitze). Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Unabhängig seit 1966 (ehemaliges britisches Protektorat).
Duma Boko, seit November 2024.
230 V, 50 Hz. Zwei- und dreipolige Stecker; 15-13 Amp-Steckdosen.
Die dramatische Landschaft Botswanas umfasst eindrucksvolle Salzpfannen, Wüsten reich an Diamantenvorkommen und fruchtbare Ebenen, die zahlreichen Tierarten Lebensraum bieten. Besonders der Norden ist eines der besten Safari-Gebiete des südlichen Afrikas.
Mehr als 40 % der Fläche von Botswana sind Nationalparks, Naturschutzgebiete und private Ländereien, wo sanfter Tourismus betrieben wird.
Das Juwel der Krone ist zweifellos das Okavango Delta, das größte Binnendelta der Welt. Saisonal auftretende Lagunen und Wasserwege werden von zahllosen Vogelarten bevölkert, während Giraffen und Zebras über die riesigen Grasebenen ziehen. Nordöstlich des Deltas liegt der Chobe Nationalpark, in dem gigantische Elefantenherden von bis zu 400 Tieren leben.
Botswana ist eine afrikanische Erfolgsgeschichte. Seit seiner Unabhängigkeit 1966 konnte das Land ein stabiles Wirtschaftswachstum erzielen. Trotz Kontroversen – das AIDS/HIV-Problem und die mutmaßliche Misshandlung von Kalahari-Buschmännern – ist Botswana ein friedliches und stabiles Land von erstaunlicher Schönheit.
Die nationale Fluggesellschaft Air Botswana (BP) verkehrt nur innerhalb Afrikas. Flugverbindungen von Europa gehen u.a. über Johannesburg, Windhoek und Harare.
South African Airways (SA) sowie Lufthansa (LH) in Kooperation mit Air Botswana (BP) fliegen ab Frankfurt/M. via Johannesburg nach Gaborone; Zubringerflüge nach Frankfurt/M. mit Austrian (OS) und Lufthansa (LH) ab Wien.
Swiss (LX) fliegt in Kooperation mit South African Airways (SA) ab Zürich via Johannesburg nach Gaborone.
Frankfurt - Gaborone: 12 Std. 50 Min.; Wien - Gaborone: 14 Std. 20 Min.; Zürich - Gaborone: 12 Std. 55 Min.
Gaborone Sir Seretse Khama International (GBE) liegt 15 km nördlich von Gaborone. Es gibt keine regelmäßigen Busverbindungen, aber verschiedene Hotels haben Minibusse. Taxis fahren ins Stadtzentrum (Fahrtzeit: ca. 15 Min.). Flughafeneinrichtungen: Bank, Gepäckaufbewahrung, Postamt, Autovermietungen, Bar, Snack Bar und Restaurant.
Maun International Airport (MUB) liegt ca. 5 km östlich von Maun. Von hier aus erreicht man das gesamte Okavango Delta. Flughafeneinrichtungen: Einkaufszentrum (ein Kilometer östlich), Restaurants, Autovermietungen, Wechselstube.
Internationale Flüge werden auch an den Flughäfen von Kasane, Selebi-Phikwe und Francistown abgefertigt.
Keine.
Auf dem Landweg ist die Einreise über Südafrika, Simbabwe und Namibia möglich. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Grenzübergängen sind online bei Botswana Tourism zu finden.
Fernbus: Das Busunternehmen Intercape bietet regelmäßige Verbindungen zwischen Botsuana und Südafrika, Namibia sowie Simbabwe an.
Maut: Einige Straßen sind gebührenpflichtig; die Beträge sind in bar zu zahlen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein oder eine amtliche englische Übersetzung des nationalen Führerscheins mitzuführen.
Die einzige derzeit bestehende internationale Bahnstrecke verbindet Bulawayo (Simbabwe) mit Francistown, Gaborone und Lobatse in Botsuana.
Eine Autofähre verkehrt auf dem Sambesi-Fluss bei Kazungula zwischen Botsuana und Sambia.
Air Botswana (BP) verbindet die Städte des Landes mit regelmäßigen Linienflügen.
Charterfluggesellschaften wie Northern Air, Helicopter Horizons und Kalahari Air Services fliegen zu Lodges in Botsuana und bieten Rundflüge an. Mack Air bedient hauptsächlich das Okavango Delta.
Im Osten und Südosten des Landes ist das Straßennetz am besten ausgebaut. Nahezu der gesamte Rest des Landes ist Wüstengebiet mit nur wenigen Straßen.
Bei Fahrten in abgelegene Gebiete sollten Benzinreserven und mindestens 20 Liter Trinkwasser mitgenommen werden. Bei Fahrten zwischen Städten ist es aufgrund der großen Entfernungen ratsam, sich bietende Tankgelegenheiten regelmäßig zu nutzen.
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Auf folgenden Strecken sind die Straßen asphaltiert:
- Ramatlabama - Lobatse - Gaborone - Francistown - Kazangula;
- Francistown - Ramaquebane (Grenze nach Simbabwe); Francistown - Orapa - Maun;
- Trans-Kalahari: Lobatse - Kanye - Iwaneng - Ghansi bis zum Grenzübergang Mamuno (Namibia);
- Gaborone - Molepolole - Letlakeng;
- Serule - Selebi - Phikwe;
- Palapye - Serowe.
Die übrigen Straßen sind größtenteils Schotter- und Sandpisten. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind auf diesen Pisten unerlässlich; bei starken Regenfälle sind sie oft gänzlich unpassierbar.
Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Unter 25 Jahren wird vor Ort manchmal eine Jungfahrer-Gebühr fällig; 75 Jahre wird bei einigen Autovermietungen als Maximalalter angegeben.
Taxis findet man in allen größeren Städten.
In Botsuana gibt es eine Vielzahl an Busunternehmen; die regelmäßige Buslinien zwischen Gaborone und sämtlichen größeren Städten des Landes unterhalten. Außerdem verbindet ein gutes Minibusnetz, die größeren Orte.
Nachtfahrten werden aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt, da sich nachts mitunter Tiere auf der Fahrbahn befinden.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,0 ‰; absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
- Über Unfälle mit Verletzten ist die Polizei innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen.
- Unfälle mit Wildtieren führen oft zu langwierigen Ermittlungen.
- Auf Nachtfahrten sollte verzichtet werden; es besteht erhöhte Unfallgefahr aufgrund von Tieren auf der Fahrbahn.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- außerorts: 120 km/h;
- in Nationalparks: 30 km/h.
Geschwindigkeitsdelikte werden mit hohen Strafen belegt.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu benachrichtigen.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein oder eine amtliche englische Übersetzung des nationalen Führerscheins mitzuführen.
Um Städte zu erkunden haben Reisende die Wahl zwischen Taxis und Sammeltaxis, die an ihren blauen Nummernschildern zu erkennen sind sowie Minibussen, die auf festgelegten Strecken verkehren.
Die einzige Bahnlinie im östlichen Teil des Landes wird von Botswana Railways betrieben. Züge verkehren zwischen Lobatse und Francistown via Gaborone, Mahalapye und Palapye.
In Gaborone, Francistown, Kanye, Molepolole, Mochudi, Maun, Serowe, Mahalapye, Lobatse, Selebi-Phikwe, Ramotswa, Jwaneng und Orapa sowie in kleineren Orten gibt es Krankenhäuser. Allerdings ist mit großen Engpässen in der medizinischen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Die Krankenversorgung und Medikamente sind in den staatlichen Krankenhäusern kostenlos.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken gibt es in allen größeren Städten.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Vorbeugender medikamentöser Malariaschutz ist ganzjährig in der nördlichen Hälfte des Landes und in Gebieten mit mittlerem Risiko erforderlich. Ein hohes Malariarisiko besteht von November bis Mai/Juni in den nördlichen Landesteilen in den Regionen Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die gefährlichere Art Plasmodium falciparum (99 %) ist vorherrschend. Mittleres Risiko besteht von Juli bis Oktober in den Distrikten Boteti, Chobe, Kasane, Ngamiland, Okavango und Tutume. Tsabong und Gaborone sind eigentlich malariafrei, jedoch wurden im März 2025 in Gaborone und in anderen nicht-endemischen Gebieten Malariafälle registriert.
[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Bilharziose-Erreger kommen v.a. entlang des Okawango vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die UV-Strahlung ist in Höhenlagen (1000 m ü. d. M.) sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Botswana gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen HIV/Aids-Durchseuchung. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Schlafkrankheit stritt sporadisch in den Okawango-Sümpfen auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Botswana gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax). Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.
1 Pula = 100 Thebe. Währungskürzel: P, BWP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pula; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Pula sowie 50, 25, 10, und 5 Thebe. Zum 10. Unabhängigkeitstag wurden Gold- und Silbermünzen geprägt, die ebenfalls legale Zahlungsmittel sind.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden im ganzen Land von den meisten Hotels, Geschäften, Safari-Veranstaltern und Restaurants akzeptiert. Geschäfte und Tankstellen in abgelegenen Gebieten akzeptieren jedoch nur Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten in den größeren Städten Geld abgehoben werden. Pro Tag und Tage kann meist ein maximaler Betrag in Höhe von 100 - 500 € abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Größere Städte sind ausreichend mit Geldautomaten bestückt, in den letzten Tagen des Monats kann es an den Automaten jedoch zu Geldengpässen kommen.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Botswana in Gaborone bei zwei Wechselstuben (American Express Foreign Exchange) eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Einfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen unbeschränkt, Deklarationspflicht besteht für Summen ab einem Gegenwert von 10.000 P. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge erlaubt. Ausfuhr der Landeswährung bis 50 P.
Englisch dient als offizielle Amtssprache. Landessprachen sind Setswana und andere Bantu-Sprachen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Botswana eingeführt werden:
- 200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
- 2 l Wein und 1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
- 250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
- andere Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 R (ca. 178 €) von außerhalb der SACU-Staaten und ab einem Gesamtwert von bis zu 500 R von SACU-Staaten.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Einfuhrverbot besteht für Plastiktüten aller Art, Drogen aller Art und pornografische Erzeugnisse. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden; außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Commerce and Consumer Affairs (Private Bag 00252, Gaborone) benötigt. Diese wird auf 4 Wochen begrenzt. Waffen dürfen nur für Jagdzwecke eingeführt werden.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Weitere Informationen sind vom Zoll von Botswana erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00267.
4G- und teilweise 4.5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. BTC Mobile, Mascom und Orange (Botswana). Der Empfangs-/Sendebereich deckt die größeren Städte und Teile der Autobahn ab. Für Besucher lohnt sich in der Regel der Erwerb einer regionalen SIM-Karte.
Hauptanbieter sind die Botswana Telecommunications Corporation (BTC), IBIS und Mega (Internet: www.mega.bw). In allen Städten gibt es Internetcafés. Außerdem steht in allen größeren Hotels und Lodges Internetanschluss zur Verfügung.
Post nach Europa braucht 1-3 Wochen. Postämter gibt es in allen Städten, Post wird jedoch nicht zugestellt, sondern muss abgeholt werden (Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.15-12.45 und 14.00-16.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr).
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Botswana empfangen.
Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien, handgewobene Textilien, Korbwaren und Schmuck. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. Allg. Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.
In größeren Städten gibt es Restaurants und Bars, meist in Hotels. Die meisten Safari-Lodges und Safari-Camps haben auch Bars und Restaurants, aber das Essen ist außerhalb der größeren Hotels und Restaurants recht einfach.
Überwiegend Naturreligionen (85 %), Christen (15 %), daneben muslimische und hinduistische Minderheiten.
Tradition spielt eine große Rolle, Besucher sollten die für Europäer teils ungewöhnlichen Sitten respektieren. Auf dem Land ist man nicht an Touristen gewöhnt. Legere Kleidung ist üblich. Fotografieren: Flughäfen, offizielle Gebäude und militärische Anlagen sollten nicht fotografiert werden. Wer Personen fotografieren möchte, sollte vorher um Erlaubnis bitten. Trinkgeld: In Städten ca. 10%.
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2024
No
997
© 2026 Der Reiseführer.
Tropisches Klima. Durch Hochlage gemäßigte Temperaturen, außer in den Tälern. Es gibt drei Jahreszeiten: den kühlen, trockenen Winter von Mai bis September; die heiße Trockenzeit im Oktober und November und die heiße und schwüle Regenzeit von Dezember bis April.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.
In Sambia besteht Ausweispflicht.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Ein Visum für Sambia ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
E-Visum:
Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich. Nach der Bewilligung erhält der Antragsteller eine Bestätigung, die bei der Einreise für den Erhalt des eigentlichen Visums vorgelegt werden muss. An der Grenze werden die Visumgebühren in US$ fällig. Ein e-Visum kann von allen visumpflichtigen Personen beantragt werden.
KAZA-Visum
Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder bei Ankunft am Flughafen Harry Mwanga Nkumbula, am Flughafen Kenneth Kaunda sowie an den Grenzübergängen Victoria Falls und Kazungula beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Hinweis: Das Touristenvisum ist u.a. für Staatsangehörige von EU-Ländern kostenlos.
Visumgebühren für Staatsangehörige mit kostenpflichtigem Einreisevisum bei der Botschaft:
50 US$ (Einfachvisum, 3 Monate);
80 US$ (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.
Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate.
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.
KAZA-Visum: 30 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Achtung: Die Transiterleichterung gilt nicht für Staatsangehörige einiger afrikanischer und asiatischer Länder.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
E-Visum: Nach der Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen muss man die Visumsbewilligung downloaden und an der Grenze vorlegen.
Das KAZA-Visum kann in Zimbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).
Einreisevisum / Touristenvisum:
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig ist und über zwei leere, nebeneinanderliegende Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).
(e) kopierte Rückflug- oder Weiterflugtickets.
(f) Nur bei privaten Besuchsreisen: Einladungsschreiben und Staatsbürgerschaft des Gastgebers.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Firmenschreiben mit Angaben zu Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme/Einladungsschreiben.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59.
Ca. 2 Wochen ab Eingang der Visumgebühr.
e-Visum: 3 Werktage.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Rück- bzw. Weiterreiseticket.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von 25 US$ fällig, falls diese nicht schon im Flugpreis inbegriffen ist. Die Flughafengebühr für Inlandflüge beträgt 8 US$.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.
Ein Visum für Sambia ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
E-Visum:
Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich. Nach der Bewilligung erhält der Antragsteller eine Bestätigung, die bei der Einreise für den Erhalt des eigentlichen Visums vorgelegt werden muss. An der Grenze werden die Visumgebühren in US$ fällig. Ein e-Visum kann von allen visumpflichtigen Personen beantragt werden.
KAZA-Visum
Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder bei Ankunft am Flughafen Harry Mwanga Nkumbula, am Flughafen Kenneth Kaunda sowie an den Grenzübergängen Victoria Falls und Kazungula beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Stand - Fri, 07 Aug 2026 12:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 07 Aug 2026 12:35:51 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Innenpolitische Lage
Einreise und Zoll - Aufenthaltsdauer
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Am 13. August 2026 finden in Sambia Präsidentschafts-, Parlaments- und lokale Wahlen statt. Wahlkampfveranstaltungen und politische Kundgebungen nehmen im ganzen Land zu; teilweise versammeln sich größere Menschenmengen. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Zusammenstößen kommen.
In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und Mosambik besteht zudem Gefahr durch nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Bewaffnete Raubüberfälle kommen vereinzelt vor, konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels", können sich aber auch in anderen Tourismuszentren ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Kategorie sowie in guten Wohngegenden vor. Im Fall von Stromabschaltungen („Loadshedding") funktionieren teilweise Alarmsysteme und Elektrozäune nicht ordnungsgemäß; die fehlende Beleuchtung der Straßen beeinträchtigt die Sicherheit zusätzlich. Autos und Wohnmobile (Campervans) sollten nur an bewachten Orten abgestellt und stets abgeschlossen werden.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
Es kommt gelegentlich zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung können Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet werden.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen per SMS - in einer Nachricht wird behauptet, versehentlich sei „mobile money" an den Empfänger der SMS geschickt worden. Es wird um Erstattung per Rücksendung gebeten. Vor einer Erstattung sollte stets erst das eigene Guthaben geprüft werden, ob tatsächlich eine Gutschrift erfolgt ist.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei ist gering. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig oder ist durch tatsächliche Mängel (kein Kraftstoff für die Dienstwagen) am Einsatz gehindert.
Es gibt vereinzelte Berichte, dass die Polizei Personen unter dem Vorwurf des sogenannten „Loitering" („Shishita", sinngemäß: zielloses Umhergehen zu später Stunde) kontrolliert. Dabei wird auf vage formulierte Vorschriften verwiesen, etwa zum Verhalten, das den öffentlichen Frieden störe.
Es sind Fälle bekannt, in denen diese Praxis zu Betrugsversuchen genutzt wurde. Angebliche Polizisten sprechen dabei gezielt Passanten in der Nähe von Bars an, um unter diesem Vorwand Geld zu fordern.
Das Klima ist tropisch.
Vor allem in der Regenzeit von Dezember bis April kann es zu Erdrutschen und Überschwemmungen kommen, die auch Straßen und Brücken unpassierbar machen und damit den Reiseverkehr und die Strom- und Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen können. In der übrigen Zeit des Jahres kommt es zunehmend zu Dürreperioden.
Im Rahmen von Minenaktivitäten in der Provinz Copperbelt im Nordwesten Sambias, ca. 400 km von der Hauptstadt entfernt, kam es im Februar 2025 zu einer schwerwiegenden Kontamination von Gewässern mit Schwermetallen.
In Sambia herrscht Linksverkehr. Insbesondere in der Regenzeit (siehe Natur und Klima) sind viele Straßen und Brücken unpassierbar. Vorsicht gilt vor allem bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen. Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen, sondern auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Mobile Radarkontrollen auf den großen Überlandstraßen sind sehr häufig; die Beschilderungen zur erlaubten Geschwindigkeit sind jedoch oft nicht vorhanden oder widersprüchlich.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von auf den Fahrbahnen laufenden Personen, ungesichert liegen gebliebenen und/oder unbeleuchteten Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in der Regel keine Straßenbeleuchtung.
Gerade in entlegenen Gebieten kommt es zu Kraftstoffknappheit, dies betrifft insbesondere Diesel. Bei Überlandfahrten ist es daher ratsam, genug Kraftstoffreserven mitzuführen.
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein hohes Verletzungsrisiko mit ggf. lebensgefährlichen Folgen. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.
Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung, sondern Lebensraum wilder Tiere, die sich auch in den Camps aufhalten können und von denen einige dem Menschen gefährlich werden können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. In der sambischen Gesellschaft können homosexuelle Beziehungen oder sexuelle Handlungen polarisieren und offen ablehnende Reaktionen hervorrufen.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Das Fotografieren militärischer und sonstiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen sollte um Erlaubnis gefragt werden.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich sogenannter „weicher Drogen", sind mit hohen Strafen, häufig auch langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.
Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Prostitution und der Besitz pornographischer Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.
Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben in Lusaka akzeptieren häufig USD und EUR zum Umtausch, außerhalb Lusakas kann es Schwierigkeiten beim EUR Bargeldwechsel geben. USD-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe") werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend, angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, sodass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Debitkarten (Girocard) möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom Reisezweck visumsfrei nach Sambia einreisen. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden. Für die ersten 30 Tage des Aufenthalts wird bei Einreise kostenfrei ein Stempel im Reisepass ausgestellt. Dieser kann vor Ort für touristische oder Besuchszwecke maximal zweimal für jeweils 30 Tage kostenfrei verlängert werden. Vor Ablauf der ersten 30 Tage des Aufenthaltes ist jedoch vor Ort eine entsprechende Genehmigung je nach Aufenthaltszweck zu beantragen. Informationen dazu bietet die Webseite der Zambia Immigration.
An den Landgrenzen ist das Visum in Form eines Einreisestempels möglicherweise nicht erhältlich; bei Einreisen, die nicht über einen internationalen Flughafen stattfinden, wird geraten, sich vorab an die zuständige sambische Botschaft zu wenden. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder Reisezwecke, die über einen reinen Aufenthalt als Tourist oder zu Besuchszwecken hinausgehen, können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden. In der Regel wird allerdings auf die Möglichkeit der visumsfreien Einreise und die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen vor Ort verwiesen.
Siehe auch „Visum für längerfristige Aufenthalte".
Nach der Online-Beantragung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50 USD, das zur Einreise nach Simbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 EUR pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts von im Regelfall 30 Tage wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert.
Besucher (Reisezweck Tourismus oder Besuch) dürfen sich binnen 12 Monaten max. 90 Tage in Sambia aufhalten; Geschäftsreisende max. 30 Tage innerhalb von 12 Monaten. Sollte eine Geschäftsreise länger dauern, ist vor Ablauf der 30 Tage ein „Temporary Employment Permit" zu beantragen.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Staatsangehörigen trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden konsequent geahndet. Ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt möglich, jedoch ab 5.000 USD deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch oft als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme und anschließendem Gerichtsverfahren (Geldstrafe) rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.
Für die Einfuhr von Haustieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Department of Research & Specialist Services in Lusaka erforderlich, die auf Basis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses und Nachweises einer mind. 30 Tage und max. 12 Monate alten Tollwutimpfung ausgestellt wird.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise:
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.
In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
Siehe auch Natur und Klima
Im Rahmen von Minenaktivitäten in der Provinz Copperbelt kam es im Februar 2025 zu einer Kontamination von Gewässern mit Schwermetallen. Direkter Wasserkontakt oder der Konsum von Fisch kann bei Belastungen von Gewässern mit Schwermetallen die Gesundheit gefährden.
Kleinere Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Gebieten, verfügen häufig nur über eine unzureichende Notstromversorgung, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Sambia.
752.614 qkm.
18.383.955 (UNO Schätzung 2020).
20 pro qkm.
Lusaka.
Sambia grenzt im Westen an Angola, im Norden an die Demokratische Republik Kongo, im Nordosten an Tansania, im Osten an Malawi, im Südosten an Mosambik, im Süden an Simbabwe und Botswana und den Sambesi (ehemals Caprivi-Zipfel) Namibias. Im Süden bilden der Fluss Sambesi und der Kariba-See die Grenze zu Simbabwe. Die Viktoria-Fälle am Südende des künstlichen Kariba-Sees sind eines der erstaunlichsten Naturwunder Afrikas, wenn nicht der Welt. Im Osten und Nordosten des Landes steigt das sambische Plateau auf 1200 m an. Die Savanne ist mit Laubbäumen, Sträuchern, Grasebenen und Sümpfen bedeckt. Die Tierwelt in den herrlichen Luangwa- und Kafue-Nationalparks ist eine der artenreichsten Afrikas.
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1964. Verfassung von 1991, letzte Änderung 1996. Parlament mit 150 Mitgliedern, außerdem House of Chiefs mit 27 Vertretern ethnischer Gruppen. Unabhängig seit 1964 (ehemaliges britisches Protektorat).
Hakainde Hichilema, seit August 2021.
220 V, 50 Hz.
Riesige Seen, üppige Feuchtbiotope und atemberaubende afrikanische Sonnenuntergänge machen Sambias malerische Pracht aus.
Das Land, das 17 Wasserfälle besitzt, einschließlich der spektakulären Viktoriafälle, zieht sowohl Naturliebhaber als auch abenteuerlustige Besucher an. Der wilde Sambesifluss eignet sich perfekt für adrenalingeladene Aktivitäten wie das Rafting, Kanufahren, Flusssurfen und Tigerfischen.
Sambia ist auch das Land der legendären afrikanischen Wandersafaris, auf denen Großwild, unzählige Vogelarten und eine ursprüngliche, lebendige Wildnis für unvergessliche Erlebnisse sorgen.
Die Regierung von Sambia hat seit einiger Zeit die wirtschaftliche Bedeutung seiner Naturlandschaften und die Wichtigkeit des Umweltschutzes erkannt. Fast ein Drittel des Landes besteht heute aus Nationalparks und Wildgehegen.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Dubai nach Lusaka.
Ethiopian (ET) verbindet Frankfurt/M. und Wien via Addis Abeba mit Lusaka; Tickets für die Flüge ab Frankfurt/M. werden auch von Lufthansa (LH) angeboten. Zubringerflüge von Zürich nach Frankfurt/M. sind mit Swiss (LX) möglich.
Frankfurt/M. - Lusaka: 14 Std. 25 Min.; Wien - Lusaka: 14 Std. 45 Min.; Zürich - Lusaka: 18 Std. 20 Min. (jeweils mit einem oder mehreren Zwischenstopps; die Reisezeit variiert, je nach Dauer der Aufenthalte).
Lusaka (LUN) (Kenneth Kaunda International) liegt 26 km östlich der Stadt. Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shops, Mietwagenschalter, Tourist-Information, Hotel-Reservierungsschalter, Banken, Post, Bars, Restaurants. Shuttle-Busse und Taxis sind verfügbar.
Mfuwe (MFU) befindet sich im Süden des Luangwa Nationalparks, 75 Flugminuten nach Lusaka. Lodges und Safari-Camps bieten Transfermöglichkeiten. Vorausbuchungen bzw. Anmeldungen werden empfohlen.
Keine.
Auf dem Landweg erreichen Reisende Sambia von Simbabwe über Grenzübergänge bei Chirundu oder die Brücke der Viktoriafälle; von Botswana mit der Fähre bei Kazungula; von Mosambik bei Zumbo; von Tansania über Nakonde und Mbala; von Malawi über Chipata und von der Dem. Rep. Kongo über die Straße von Lumbumbashi nach Chingola.
Anmerkung: Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird aufgrund von immer wieder stattfindenden Übergriffen abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik besteht die Gefahr nicht gekennzeichneter Minenfelder.
Fernbusse fahren von Daressalam und Mbeya in Tansania zur sambischen Grenze, wo in Busse nach Lusaka umgestiegen werden kann. Busse verbinden auch täglich Blantyre (Malawi) über Harare (Simbabwe) mit Lusaka (Fahrtzeit: 16 Std. 30 Min.). Die Busunternehmen Shalom Bus Services und Juldan Motors verkehren täglich zwischen Johannesburg und Lusaka (Fahrtzeit: ca. 20 Std.).
Maut: Zahlreiche Straßen Sambias sind mautpflichtig. Die Gebühren werden an Mautstationen bar bezahlt.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Zambia Railways bietet regelmäßige Verbindungen zwischen Victoria Falls (Simbabwe) und Lusaka via Livingstone an.
Die Züge der Tanzania-Zambia Railway Authority (TAZARA) verkehren zweimal wöchentlich zwischen Kapiri-Mposhi (Sambia) und Daressalam (Tansania) (Fahrtzeit: ca. 46 Std.).
Ein Luxuszug von Rovos Rail fährt durch Afrika von Daressalam in Tansania über Sambia und Botswana nach Kapstadt in Südafrika.
Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen von Mpulungu über den Tanganjika-See nach Kigoma (Tansania) und Bujumbura (Burundi) sowie von Kazungula über den Sambesi nach Botswana.
Proflight Zambia (PO) bietet ab Lusaka Linienflüge zu den wichtigsten Touristenzentren des Landes, wie etwa Livingstone und Mfuwe im Luangwa Nationalpark; Zubringerdienste zu den Lodges und Camps des Parks können arrangiert werden.
Des Weiteren wird der Inlandsflugverkehr von verschiedenen Charterfluggesellschaften sowie örtlichen Veranstaltern betrieben. Es gibt eine Vielzahl von Flughäfen und Landebahnen im Land.
Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 40.400 km und verbindet sämtliche Orte des Landes.
Maut: Zahlreiche Straßen Sambias sind mautpflichtig. Man bezahlt an den Mautstationen in bar.
Tankstellen sind in den meisten Großstädten vorhanden. Für Überlandfahrten empfiehlt es sich jedoch, einen Reservekanister mitzuführen.
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Ca. 25 % des Straßennetzes (ca. 10.100 km) sind asphaltiert, jedoch häufig in schlechtem Zustand und während der Regenzeit oft nur mit geländegängigen Fahrzeugen befahrbar oder gänzlich unpassierbar.
Die verschiedenen Straßenkategorien Sambias sind jeweils mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet. Fernstraßen beginnen mit dem Buchstaben T (trunk road), Hauptstraßen mit einem M (main road), Distriktstraßen mit D (district road) und kleine Landstraßen mit RD.
Mietwägen sind in Lusaka am Flughafen und in der Stadt sowie in anderen Großstädten erhältlich; sie sollten mit Allradantrieb ausgestattet sein. Das Mindestalter für Fahrer beträgt je nach Fahrzeugkategorie 21 bzw. 23 Jahre. Jungfahrergebühren können für Fahrer unter 25 Jahren anfallen.
Es werden auch Fahrzeuge mit Chauffeur vermietet.
Taxis sind in den Städten überall verfügbar. Reisende sollten sich allerdings vorab nach den üblichen Fahrpreisen erkundigen und diese dann vor Fahrtantritt aushandeln. Das erste Angebot des Taxifahrers kann mehr als das Doppelte des ortsüblichen Fahrpreises betragen.
In Städten und Touristengebieten gibt es zahlreiche Fahrrad- und Motorradverleiher. Auch organisierte Fahrradtouren werden angeboten.
Linienbusse verkehren zwischen den Städten des Landes. Auch Minibusse verbinden die Ortschaften; allerdings sind diese zumeist stark überfüllt.
Busse von Mazhandu Family Bus Services fahren mehrmals täglich von Lusaka zur namibischen Grenze bei Sesheke über Monze, Choma, Livingstone und Kazungula und zurück. Kleinere Städte werden entlang der Strecke ebenfalls bedient.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz befördert werden;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
In Lusaka verkehren Minibusse, Taxis und Sammeltaxis. Die Busse sind recht einfach in der Ausstattung und meist überfüllt. Taxis haben keine Taxameter; Fahrpreise sollten im Voraus vereinbart werden.
Züge von TAZARA (Tanzania-Zambia Railway Authority), der tansanisch-sambesischen Bahnbehörde, verkehren zwischen Kapiri Mposhi und Nakonde im Nordosten des Landes.
Eine separate Linie von Zambia Railways, der sambischen Bahn, verbindet Livingstone mit Kitwe über Lusaka und Kapiri Mposhi.
Der Sambesi Express fährt mehrmals wöchentlich jeweils über Nacht von Livingstone nach Lusaka und zurück (Fahrtzeit: 18 Std.).
Die Züge sind zwar allgemein langsam, aber recht zuverlässig und sicher.
Fährverbindungen findet man auf sämtlichen Wasserwegen. Informationen hierzu sind vor Ort erhältlich.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte.
Eine Reiseapotheke sollte mitgeführt werden. Für diese sollte eine den Besitz der Medikamente berechtigende Bescheinigung - alles auch in beglaubigter Übersetzung - vorgelegt werden können, weil sonst ggfs. mit Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes oder gar Drogenhandels gerechnet werden muss. Unter dem nachfolgenden Link ist eine solche, vom verschreibenden Arzt zu erstellende Bescheinigung, ist auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte herunterladbar.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wir von allen Reisenden ab einem Alter von 1 Jahr verlangt, die nach Aufenthalt in einem Gelbfieber-Infektionsgebiet nach Zambia einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die sich im Transit in den Endemiegebieten weniger als 12 Stunden aufgehalten haben.
[2] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Hohes Malariarisiko ganzjährig im ganzen Land. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrscht zu 99 % vor.
[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Landesweit besteht ein Cholera-Erkrankungsrisiko, besonders in den Provinzen Central (Lusaka), Copperbelt, Eastern, Luapula, Northern und Southern, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungsgefahr bei Reisenden ist sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. In Einzelfällen kann eine nicht vorgeschriebene Impfungen trotzdem verlangt werden, z.B. eine Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen landesweit vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Sambia gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax), einer schweren bakteriellen Erkrankung von Tier und Mensch, die zu bösartigen Geschwüren an Haut oder Darm mit schweren Allgemeinerscheinungen führen kann. Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.
Sambia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung. Sexuelle Kontakte sind stark risikobelastet.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders in den nördlichen Landesteilen vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
1 Kwacha = 100 Ngwee. Währungskürzel: K, ZMW (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 K; Münzen im Wert von 1 K sowie 50, 10 und 5 Ngwee.
Achtung: Zahlungen jeglicher Art (in bar, Überweisung etc.) dürfen nur in der Landeswährung vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen langjährige Gefängnisstrafen. Dennoch akzeptieren viele Unternehmen des Tourismussektors US-Dollar und andere harte Währungen. Wechselgeld wird in Kwacha ausgegeben.
Internationale Kreditkarten wie Mastercard und Visa werden in vielen Hotels, Restaurants, Reisebüros und in den größeren Geschäften akzeptiert. Es kommt jedoch gelegentlich zu technischen Problemen, weshalb die Mitnahme von Bargeld in EUR oder USD empfehlenswert ist. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann in Sambia in den größeren Städten wie Lusaka und Livingstone an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Außerhalb der Großstädte sind Geldautomaten selten vorzufinden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an vereinzelten Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Sambia in der Regel nicht mehr akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-14.30716.00 Uhr, am ersten und letzten Samstag eines Monats 08.15-10.30/12.00 Uhr.
Einfuhr der Landeswährung verboten, deren Ausfuhr auf 1.000 K begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich Umtauschbeträge.
Amtssprache ist Englisch. Außerdem werden ca. 70 Stammessprachen gesprochen, einschl. Nyanja, Tonga, Bemba, Lozi, Chokwe, Luvale und Lunda.
Folgende Artikel können zollfrei nach Sambia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten oder 500 g Tabak oder 500 g Zigarren;
2,5 l Wein;
1,5 l Spirituosen;
2,5 l Bier.
Persönliche Gegenstände und Geschenke im Gegewert von bis zu 1.000 US$.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Teile von Wildtierkadavern (z.B. Stoßzähne, Hörner, Fundobjekte wie z. B. Skelett- oder Zahnteile)
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
1 Stück Elfenbeinschmuck pro Passagier.
GSM 900, 4G-, 4G+ und in Lusaka teilweise 5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. MTN Zambia, Airtel Zambia und Zamtel. Roaming-Vertäge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich deckt vor allem die größeren Städte im Süden und im Zentrum des Landes und ihre Verbindungsstraßen ab. Für Touristen lohnt sich in der Regel der Erwerb einer lokalen SIM-Karte.
Kostenloses WLAN gibt es in Sambia in zahlreichen Hotels, Cafés, Restaurants, an Bushaltestellen und in Flughäfen.
Post nach Europa ist 7-14 Tage unterwegs.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in den großen Städten von Sambia empfangen.
Schnitzereien, Keramik, Kupferwaren, Perlenarbeiten und Edelsteine. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.
Einheimische Spezialitäten sind Brassen aus den Flüssen Sambesi, Kafue und Luapula sowie Nilbarsch, Lachse und andere Süßwasserfische. Getränke: Die Biersorten Mosi und Rhino Lager sowie importierte Biere sind jederzeit erhältlich.
50-75 % Christentum ist Staatsreligion, 24-49 % islamische und hinduistische Minderheiten sowie 1 % Anhänger von Naturreligionen.
Umgangsformen: Wer abgelegenere Regionen besucht, sollte mit freundlicher Neugier der Einheimischen rechnen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Geschenk des Heimatlandes oder der Firma wird gern angenommen. Legere Kleidung wird empfohlen.
Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Lokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten verboten.
Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, immer erst um Erlaubnis fragen. Militäranlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: 10% Steuern werden auf alle Rechnungen aufgeschlagen, in Hotels wurde Trinkgeld offiziell abgeschafft. Trotzdem werden manchmal 10% für Bedienung auf die Rechnung gesetzt bzw. 10% Trinkgeld erwartet.
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